Rechtsprechung
BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidung über einen Hilfsantrag; Zulässigkeit eines Hilfsantrages bei Erledigungserklärung des Hauptantrages; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG; Verstoß gegen eine Belehrungspflicht ...
- Judicialis
ZPO § 91a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Entscheidung über Hilfsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3202
- MDR 2003, 1310
- GRUR 2003, 903
- FamRZ 2003, 1462 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
Stellt der Kläger, wie vorliegend, einen (echten) Hilfsantrag unter der Bedingung, daß der Hauptantrag unzulässig oder unbegründet ist, darf über den Hilfsantrag erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag abgewiesen ist oder sich anderweitig erledigt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650, 651; Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 260 Rdn. 17;… vgl. auch: Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 260 Rdn. 22). - BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
Dazu reicht allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 290/00, Umdr. S. 12 - Abonnementvertrag). - BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99
Berühmungsaufgabe
Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
Dazu reicht allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe;… Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 290/00, Umdr. S. 12 - Abonnementvertrag). - BGH, 20.01.1989 - V ZR 137/87
Verfahrensmangel wegen Entscheidung über einen Hilfsantrag bevor der Hauptantrag …
Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
Stellt der Kläger, wie vorliegend, einen (echten) Hilfsantrag unter der Bedingung, daß der Hauptantrag unzulässig oder unbegründet ist, darf über den Hilfsantrag erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag abgewiesen ist oder sich anderweitig erledigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650, 651;… Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 260 Rdn. 17;… vgl. auch: Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 260 Rdn. 22). - OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01
Belehrungspflicht über Widerrufsrecht des Verbrauchers sowohl nach FernAbsG als …
Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
Das Berufungsgericht hat die gegen die Verurteilung nach dem in erster Instanz gestellten Unterlassungsantrag zu II gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG München NJW-RR 2002, 399).
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
Das entsprechende Klagevorbringen ist trotz der einheitlichen Klageanträge Hilfsvorbringen, das nur beschieden werden kann, wenn die Klageanträge aufgrund des Hauptvorbringens keinen Erfolg haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650; Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 381 - Faxkarte; Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde). - OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 W 15/07
Wettbewerbsverstoß: Hinweis eines Internetshops unter dem Abschnitt Widerrufs- …
Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf). - OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern
Hierin liegt eine die Begehungsgefahr begründende Berühmung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1138, 1139 - Buchreihen zum Sammeln - m.w.N.).
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur …
Bei der Auslegung sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 233/01, NJW 2003, 3202). - OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur …
Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf). - OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06
Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme …
Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf). - BGH, 05.02.2004 - I ZR 90/01
"Zeitschriftenabonnement im Internet"; Schriftformerfordernis für …
Diese Formvorschrift gilt jedoch, wie sich aus dem Verweis in § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB auf § 505 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB und die dort in Bezug genommene Vorschrift des § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB ergibt, nicht, wenn die Summe aller vom Verbraucher bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 EUR nicht übersteigt (…Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 505 Rdn. 10;… Jauernig/Berger, BGB, 10. Aufl., §§ 505, 506 Rdn. 3; vgl. zur Belehrung über das Widerrufsrecht im Fall des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB: BGH, Urt. v. 3.7.2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde). - LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren …
Dazu reicht allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (BGH, GRUR 2003, 903, 904 - ABC der Naturheilkunde ). - BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02
Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung
Das gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als dem Berufungsgericht nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, es habe mit einer Entscheidung nach dem Hilfsantrag ohne Bescheidung des Hauptantrags die Bindung des Gerichts an die Parteianträge (§ 308 Abs. 1 ZPO) und somit eine fundamentale Regel des Zivilprozeßrechts verkannt (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 - WRP 2003, 1138). - BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht - …
Ebenso wie über einen Hilfsantrag nur entschieden werden darf, wenn der Hauptantrag abgewiesen oder anderweitig erledigt ist (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 48, BAGE 122, 264; BGH 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 -. - OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15
Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den …
- OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines …
- KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17
Feststellungsklage nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten …
- OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07
Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von …
- OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05
"MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken
- OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12
Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte
- OLG Hamburg, 20.10.2010 - 11 U 127/09
Abweisung der Schadensersatzklage eines Aktionärs wegen rechtsmissbräuchlicher …
- BPatG, 01.02.2010 - 19 W (pat) 4/09